Sachverständigenbüro René Schwarz

von der Handwerkskammer Region Stuttgart „öffentlich bestellter und vereidigter“ Sachverständiger für das Gerüstbauerhandwerk

Sachverständigenbüro René Schwarz

Rene Schwarz

von der Handwerkskammer Region Stuttgart „öffentlich bestellter und vereidigter“ Sachverständiger für das Gerüstbauerhandwerk

Der von den Handwerkskammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterstützt im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein fachlich richtiges Urteil zu sprechen. Der Sachverständige vermittelt also dem Gericht das für die Entscheidungsfindung notwendige Fachwissen. Im Wesentlichen wird der Sachverständige vom Gericht per Beweisbeschluss mit der Frage konfrontiert, ob der behauptete Mangel vorliegt und – wenn ja – worauf er zurückzuführen ist. Erläutert werden soll zudem, wie und mit welchen Kosten der Mangel beseitigt werden kann. Möglich ist aber auch, einen Sachverständigen außergerichtlich als Privatgutachter heranzuziehen. Es geht dann etwa darum, Mängel bzw. Schäden aus handwerklichen Werkleistungen zu begutachten oder eine Handwerkerrechnung zu prüfen. Damit besteht die Chance, ein mit Sicherheit höhere Kosten verursachendes Gerichtsverfahren zu vermeiden und – guten Willen vorausgesetzt – zu einer Problemlösung zu kommen, die den Interessen der beteiligten Seiten dienlich ist. Unterm Strich ist der Sachverständige das „Aushängeschild“ für die Leistungsfähigkeit des Handwerkszweiges, für das er zum Sachverständigen öffentlich bestellt ist. Wichtige Auswahlkriterien sind fachliches Können und Integrität – nicht nur für das persönliche Ansehen, sondern auch für das Image des Wirtschaftsbereichs Handwerk insgesamt. Zugleich sollen Auftraggeber für Sachverständigenleistungen darauf vertrauen können, dass die Handwerkskammern als Selbstverwaltungseinrichtungen nach eigens festgelegten Kriterien nur Personen zu Sachverständigen bestellen, die dieser Aufgabe in vollem Umfang gerecht werden.