Beweissicherung

Hat sich der Sachverständige über die Akten, oder über die Schilderung zum Fall eingearbeitet, wird er zumeist nicht umhinkommen, das streitige Objekt in Augenschein zu nehmen. Dazu dient der so genannte Ortstermin zur Beweissicherung. Dabei hat der Sachverständige besonders auf ein neutrales und unparteiisches Verhalten Wert zu legen. Beim Ortstermin selbst – wie überhaupt im Umgang mit den Beteiligten – hat sich der Sachverständige absolut unparteiisch zu verhalten. Unparteiisches Verhalten des Sachverständigen schließt ein, während des Ortstermins auf keinen Fall Einschätzungen, Wertungen oder Meinungsäußerungen abzugeben, die eine der streitenden Parteien für sich als „Pluspunkt“ in der gerichtlichen Auseinandersetzung verbuchen könnte. Damit würde er unzulässigerweise in den Prozessverlauf und letztlich in die Entscheidungs- und Urteilsfindung des Gerichts eingreifen. Für jeden Sachverständigen gilt daher der Grundsatz, nur Fragen stellen – keine Fragen beantworten. Der Sachverständige wird für Beweiszwecke kurze handschriftliche Aufzeichnungen und Bilder mit seiner Fotokamera machen. Dabei sollte er nicht behindert oder abgelenkt werden.