Stellungnahmen

In den meisten Fällen gibt es Unklarheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Gerüstbauer. Dies kann von der Rechnungsstellung, über das erstellte Aufmaß bis hin zur technischen Ausführung der Gerüstkonstruktion sehr vieles beinhalten. Der Sachverständige kann zu ihren jeweiligen Fragen eine Stellungnahme abgeben, oder ihnen mitteilen welche Regelungen gelten. In einigen Fällen kann auch die Auswahl der Gerüstkonstruktion mit einem Sachverständigen besprochen werden. Allerdings ersetzt die Stellungnahme kein vollumfängliches Gutachten. Sofern für die Stellungnahme ein Ortstermin erforderlich ist, so wird der Sachverständige diesen auch wahrnehmen um sich ein eindeutiges Bild zu verschaffen. Neutral und unparteiisch wird er ihnen seine Einschätzung mit der Stellungnahme übermitteln.