Abnahme und Kontrolle von Gerüsten

Die fachliche Kontrolle, sowie die Abnahme eines Gerüstes wird von einem Sachverständigen unparteiisch und absolut unabhängig von den Interessen seines Auftraggebers durchgeführt. Die fachliche Beurteilung und Kontrolle eines Gerüstes, wird nach den anerkannten Regeln der Technik und im Sinne des aktuell gültigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfolgen. Hierbei werden Aufbau- und Verwendungsanleitungen, sowie Zulassungen des entsprechenden Gerüstsystems berücksichtigt. Es gehört zu den Pflichten des Experten, jeden Mangel aufzunehmen und entsprechende Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Gibt es bei einem Gerüst erhebliche Mängel, so wird dieses unverzüglich durch den Sachverständigen gesperrt werden. Die Sperrung wird erst nach Instandsetzung, bzw. Ertüchtigung der Fehler aufgehoben. Sofern der Gerüstbausachverständige einen erheblichen Mangel an der gesamten Gerüstkonstruktion feststellen kann, wird er zusätzliche Schritte beim Gewerbeaufsichtsamt und bei der Bauberufsgenossenschaft einleiten. Aufgrund der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, wird der Sachverständige diese Aufgabe sehr ernst nehmen. Die Dokumentation der Abnahme, oder der Kontrolle des Gerüstes, erfolgt mit kurzen handschriftlichen Aufzeichnungen und Bildern mit der Fotokamera. Dabei sollte der Sachverständige nicht behindert oder abgelenkt werden. Das Abnahmeprotokoll wird ihnen der Sachverständige zeitnah und unparteiisch erstellen. Der Sachverständige ist in der Lage an verschiedenen Bauvorhaben, dauerhafte oder wiederkehrende Kontrollen für den Auftraggeber durchzuführen.